Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde
Markt Schwaben
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Informationen zum Kirchgeld

In Bayern gibt es neben der allgemeinen Kirchensteuer zwei Formen des Kirchgeldes.

11.6.2021 Karl-Heinz Fuchs

Das allgemeine Kirchgeld

Das allgemeine Kirchgeld ist ein "Bayerisches Extra".

Wenn Sie neu in Bayern sind, haben Sie sich vielleicht gewundert, dass Sie hier etwas weniger Kirchensteuer zahlen müssen  als in anderen Bundesländern (8 % statt 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer).

Es ist eine bayrische Besonderheit, dass das „fehlende“ eine Prozent der Kirchensteuer als sogenanntes Kirchgeld der jeweiligen Ortsgemeinde direkt zugute kommen soll.

Deshalb werden Sie einmal im Jahr im sogenannten Kirchgeldbrief gebeten, mit dieser direkten Kirchensteuer Ihre Ortskirchengemeinde Markt Schwaben / Poing zu unterstützen. Dieser Brief wird im Mai oder Juni verschickt.

Wir danken Ihnen sehr für Kirchensteuer und Kirchgeld, ohne die wir unser vielfältiges Angebot nicht aufrecht erhalten könnten.

Wie hoch ist das allgemeine Kirchgeld im Jahr?

Nach der Vorlage der Landessynode, des Parlaments unserer Evang.- Luth. Kirche in Bayern, hat der Kirchenvorstand unserer Gemeinde folgende Staffelung  beschlossen, nach der Sie sich einstufen können:

Stufe

Jährliches, zu versteuerndes Einkommen

Jährliches  Kirchgeld

0

Grundfreibetrag bis € 9.696

0          

1

€ 9.697 bis  € 9.999

€ 5     

2

€ 10.000 bis € 24.999

€ 15    

3

€ 25.000 bis € 39.999

€ 35

4

€ 40.000 bis € 54.999

€ 55

5

€ 55.000 bis € 69.999

€ 85

6

€ 70.000 und mehr

€ 110

Wenn Sie von sich aus mehr bezahlen wollen, sind wir Ihnen umso dankbarer.

Kirchgeld ist steuerlich absetzbar. Selbstverständlich wird Ihr Kirchgeld (wie gemeinnützige Spenden) vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt. Als Quittung genügt (bis Euro 100) Ihr Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Selbstverständlich stellen wir bei höheren Beiträgen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus. Wir danken Ihnen im voraus sehr für Ihre Hilfe.

Das besondere Kirchgeld - wieder abgeschafft rückwirkend zum 1.1.2018 - im November 2018!

Also kein Grund mehr zum Kirchenaustritt! Wer deswegen ausgetreten ist, kann gerne wieder eintreten, bei uns im Pfarramt.

Bis 31.12. 2017: Neben dem allgemeinen Kirchgeld, das es in Bayern seit über 70 Jahren gibt, wurde in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 1. Januar 2004 das ,besondere Kirchgeld’ eingeführt.

Das besondere Kirchgeld wird von evangelischen Mitgliedern der Landeskirche erhoben, die in einer glaubensverschiedenen Ehe leben, also in einer Ehe, bei der nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.

Die Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer, die der kirchenangehörige Ehepartner zu zahlen hat, richtet sich allein nach dessen Einkommensteuer.

Nicht mehr seit 1.1.18!



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Service


Kirchgeld

Kirchgeldbrief 2008

Kirchgeldbrief 2009

Kirchgeldbrief 2015

Kirchgeldbrief 2018

Kirchgeldbrief 2021

 


Unser Kirchgeld-Konto für das allgemeinde Kirchgeld

Kirchgeldkonto
Markt Schwaben
:
Kontonummer: 740 322
Münchner Bank,
BLZ 701 900 00

IBAN: DE02 701 900 00 0000 740 322, BIC GENODEF1M01

Bitte schreiben Sie auf den Überweisungsträger Name und Adresse (wenn möglich)

Wenn Sie keine Zuwendungs-Bescheinigung erhalten, kann es daran liegen, dass die Adressenangabe auf dem Kontoauszug zu ungenau ist. Dann können Sie gerne bei uns nachfragen, damit wir Ihnen Ihre Bescheinigung ausstellen. Danke.


Mehr zu Kirche und Geld

www.kircheundgeld.de/.


Gerne können Sie nachfragen:

Pfarramt Markt Schwaben
Martin-Luther-Straße 22
85570 Markt Schwaben
Telefon: 0 81 21 - 4 00 40
Fax:       0 81 21 - 4 69 45

Mail: pfarramt(at)marktschwaben-evangelisch.de